Liebe Gläubige,
das Drama von 1988 mit den unerlaubten Bischofsweihen scheint sich in der Piusbruderschaft zu wiederholen. Sie hält offensichtlich an den angekündigten Weihen am 1. Juli diesen Jahres fest. Der Vatikan hat kürzlich durch den Glaubenspräfekten, Kardinal Fernandez, unmissverständlich deutlich gemacht, dass dieser Schritt als schismatisch zu bewerten ist. Er zieht nach dem geltenden Kirchenrecht „ipso facto“ (d.h. automatisch als Tatstrafe) die Exkommunikation der weihenden Bischöfe und der neu geweihten Bischöfe nach sich. Die Unterscheidung zwischen einem Bischof, der Jurisdiktion beansprucht und Weihbischöfen, die das nicht tun, gilt jedenfalls nicht, wie dies die Piusbruderschaft behauptet, um die Entscheidung zu rechtfertigen. Nicht von ungefähr wird auch einem Weihbischof ein stillgelegtes Bistum bei der Weihe anvertraut. Nur in Unterordnung und in Einheit mit dem Papst ist ein Bischof rechtmäßiger Vertreter der Kirche und übt er legitim seine Amtsgewalt aus. Ebenso üben auch die Priester, die ein illegitimer Bischof weiht, nicht rechtmäßig ihren Dienst aus und unterliegen automatisch der Kirchenstrafe der Suspension. Gläubige dürfen von solchen Priestern deshalb nur in besonderen Ausnahmefällen, z.B. in Todesgefahr, gültig und erlaubt die Sakramente empfangen. Wie im Jahr 1988 beruft sich die Piusbruderschaft ferner auf den Notstand in der Kirche infolge der Glaubenskrise. Diese ist auch nicht zu leugnen. Doch darf das niemand dazu veranlassen, eigenmächtig am Papst und der kirchlichen Hierarchie vorbei der Krise gegenzusteuern. So haben stets Kirchenspalter und Reformatoren argumentiert und gehandelt, aber nicht die Heiligen, die in der Kirche echte Reformen bewirkt haben.
Die Piusbruderschaft hat vor allem während des Pontifikats von Papst Benedikt XVI. die große Chance vergeben, den Bruch mit Papst und Kirche zu heilen und mit Rom zu einer einvernehmlichen Lösung zu finden. Bei all dem großzügigen Entgegenkommen von Seiten des Vatikans seit 2007 mit der Aufhebung der Exkommunikation ihrer vier Bischöfe durch Papst Benedikt XVI., und der großzügigen Erlaubnis zur Feier der überlieferten lateinischen Liturgie, stellt sich die Frage, wie dieser neuerliche Bruch überhaupt noch einmal geheilt werden kann. Die Piusbruderschaft besteht auf einer Revision verschiedener Texte des 2. Vatikanischen Konzils. Doch dies ist nicht vorstellbar. Außerdem hat vor allem Papst Benedikt XVI. umstrittene Aussagen des Konzils im Lichte der kirchlichen Lehre und Tradition zurecht gerückt, so dass sich hier ein wirklicher Handlungsbedarf erübrigt. Somit bleibt nur noch, dass die Piusbruderschaft eines Tages anerkennt, sich über etliche Jahrzehnte geirrt zu haben. Dies wiederum wird die Mehrheit ihrer Mitglieder mit Sicherheit strikt ablehnen und als „Verrat an Erzbischof Lefebrve“ bewerten. Insofern muss man fürchten, dass der Zug für eine künftige Einigung und Wiedereingliederung in die volle Gemeinschaft der Kirche endgültig abgefahren ist. Ob das mit allen Konsequenzen den Priestern und Gläubigen der Piusbruderschaft bewusst ist?
Es grüßt Sie herzlich
Ihr Pater Bernhard Gerstle
